Webdesign

Barrierefreiheit: Wichtigkeit und Nutzen für den eigenen Internetauftritt

Eine barrierefreie Website lässt sich per Tastatur bedienen, per Screenreader vorlesen und bleibt auch bei schwachem Kontrast lesbar. Genau das entscheidet oft, ob Kunden und ältere Vereinsmitglieder bleiben oder wieder abspringen.

Barrierefreiheit: Wichtigkeit und Nutzen für den eigenen Internetauftritt
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Eine Website, die sich nur mit der Maus bedienen lässt, deren Schrift auf dem Smartphone kaum lesbar ist oder deren Kontraste bei hellem Sonnenlicht verschwimmen, schließt einen Teil der eigenen Zielgruppe faktisch aus. Barrierefreiheit im Web bedeutet, genau das zu vermeiden: eine Website so zu gestalten, dass sie möglichst viele Menschen unabhängig von Alter, Sehkraft oder technischem Hilfsmittel zuverlässig nutzen können.

Was Barrierefreiheit im Web konkret bedeutet

Barrierefreiheit ist kein einzelnes Feature, sondern eine Summe vieler kleiner Entscheidungen:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, auch bei schwächerem Sehvermögen oder auf einem Display im Freien gut lesbar.
  • Klare, ausreichend große Schrift, die sich ohne Verlust der Seitenstruktur vergrößern lässt.
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit, für Besucher, die keine Maus nutzen können oder wollen.
  • Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader Inhalte auch ohne visuelle Wahrnehmung vermitteln können.
  • Eine logische, verständliche Struktur aus Überschriften, Absätzen und Navigation, statt einer rein optisch gedachten Seite.

International orientiert sich das an den WCAG-Richtlinien, Stufe AA gilt dabei als praxisnaher Standard für die meisten Websites.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Für wen es gilt und welche Konsequenzen drohen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28.06.2025 in Kraft getreten und setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.[1]

Für wen es gilt: Das Gesetz erfasst konkret benannte Produkte, etwa Computer, Tablets, Geldautomaten und E-Book-Reader, sowie bestimmte Dienstleistungen: Bankdienstleistungen, E-Books, Telefondienste, Apps im Personenverkehr sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also insbesondere Online-Shops mit Kauf- oder Buchungsfunktion für Verbraucher. Eine allgemeine Informationswebsite ohne eigene Verkaufs- oder Buchungsfunktion, wie sie viele Vereine, Handwerksbetriebe und Dienstleister betreiben, wird im Gesetzestext nicht als eigene Kategorie genannt.[1]

Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer weniger als zehn Beschäftigte hat und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, gilt als Kleinstunternehmen und ist von der Pflicht befreit, sofern er Dienstleistungen anbietet. Wer dagegen Produkte in Verkehr bringt, fällt auch als Kleinstunternehmen unter das Gesetz.[1]

Bußgelder: Bei Verstößen drohen laut § 37 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich können Verstöße von Mitbewerbern oder nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannten Verbänden kostenpflichtig abgemahnt werden.[2]

Ob und in welchem Umfang Ihre eigene Website konkret unter das BFSG fällt, hängt von Ihrem Angebot im Einzelfall ab, etwa davon, ob eine Buchungs- oder Kauffunktion enthalten ist. Eine verbindliche Einschätzung dazu können wir nicht leisten, hier hilft im Zweifel eine anwaltliche Beratung weiter.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne BFSG-Pflicht lohnt

Gerade weil viele Vereins- und Unternehmenswebsites ohne eigenen Online-Shop gar nicht unter das BFSG fallen, lohnt sich der Blick auf die praktischen Gründe, die unabhängig von der gesetzlichen Pflicht dafür sprechen:

  • Größere Reichweite: Gerade bei Vereinen mit vielen Mitgliedern der älteren Generation sind gute Lesbarkeit und einfache Bedienung keine Nebensache, sondern entscheiden darüber, ob Inhalte überhaupt ankommen.
  • Bessere Auffindbarkeit: Eine saubere, semantische Struktur mit sinnvollen Alternativtexten hilft nicht nur Screenreadern, sondern auch Suchmaschinen, Ihre Inhalte richtig einzuordnen. Das zahlt direkt auf technische Suchmaschinenoptimierung ein.
  • Besseres Nutzererlebnis für alle: Hoher Kontrast, klare Struktur und gut bedienbare Formulare kommen nicht nur Menschen mit Einschränkungen zugute, sondern jedem Besucher, etwa unterwegs bei schlechtem Licht oder auf einem kleinen Bildschirm.
  • Vorbereitet auf morgen: Wächst Ihr Angebot später um eine Buchungs- oder Verkaufsfunktion, die dann unter das BFSG fällt, ist eine bereits barrierefrei gestaltete Website darauf vorbereitet, statt nachträglich aufwendig umgebaut werden zu müssen.

Wie wir das bei eigenen Projekten umsetzen

Barrierefreiheit ist bei uns kein nachträglich gebuchtes Extra, sondern mittlerweile Teil eines normalen Webdesigns. Zwei Beispiele aus unseren eigenen Projekten:

  • Beim Relaunch von Tier & Mensch in Balance (Donau-Rieser Hundeschule) im Winter 2025/26 wurde die neue Website direkt mit AA-Konformität umgesetzt.
  • Beim Relaunch des Gartenbauvereins Berg 2026 gehörte eine barrierefreie Gestaltung von Anfang an zum Konzept, gemeinsam mit einer neuen Vereinscloud und einer digitalen Geräteverleih-Verwaltung.

Für Vereine mit vielen älteren Mitgliedern ist das aus unserer Sicht kein zusätzlicher Aufwand, sondern eine Grundvoraussetzung dafür, dass eine Website ihren Zweck überhaupt erfüllt.

Den eigenen Auftritt automatisiert prüfen und im Blick behalten

Statt eines einmaligen Checks bietet sich ein Tool an, das die eigene Website dauerhaft überwacht. Sitecockpit * etwa prüft die Website mit einer Monitoring-Funktion automatisiert und wiederkehrend (je nach Paket wöchentlich bis täglich) auf Barrieren und liefert konkrete Handlungsempfehlungen. Ergänzend bietet der Anbieter ein Widget für individuelle Darstellungsoptionen für Besucher (Kontrast, Lesemodus, Tastaturbedienung) sowie eine automatisch erstellte Barrierefreiheitserklärung. Für Kleinstunternehmen und gemeinnützige Organisationen, also auch für viele Vereine, ist der Zugang laut Anbieter kostenlos.

Ein solcher automatisierter Check ersetzt keine individuelle technische Umsetzung, gibt aber eine laufende, konkrete Orientierung, wo die eigene Website heute steht und wo noch nachgebessert werden sollte.

Wer lieber eine persönliche Einschätzung möchte, statt selbst ein Tool zu nutzen: Auf Anfrage prüfen wir Ihre bestehende Website auch persönlich auf Barrierefreiheit und zeigen Ihnen konkrete Ansatzpunkte für eine Verbesserung.

Quellen (2)
  1. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: „Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)"
  2. IT-Recht-Kanzlei: „FAQ Barrierefreiheit von Online-Shops (BFSG)"

Kontakt

Möchten Sie wissen, wie barrierefrei Ihre bestehende Website heute schon ist, oder planen Sie einen Relaunch, bei dem Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden soll? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und wählen Sie im Kontaktformular die Rubrik „Barrierefreiheitsprüfung".

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Lukas Vogel Webdesigner & Tech-Enthusiast

Lukas Vogel ist der Inhaber von Webprojekt Donauwörth und Webdesigner mit 13+ Jahren Erfahrung.

Entwickelt seit vielen Jahren mit Leidenschaft und echtem Wissensdurst für Technik Websites für Vereine, Unternehmen und Selbstständige aus dem Raum Donauwörth.

Bringt außerdem als aktiver Vorstand eines Vereins ein echtes Herz fürs Ehrenamt mit.

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